Hierzu gehören die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum
- Bau und Betrieb von Werkseisenbahnen nach jeweiligem Landesrecht,
- Bau und Betrieb von öffentlichen Eisenbahnstrecken und öffentlichen Serviceeinrichtungen,
- die Gewährung eines Infrastrukturanschlusses einer Eisenbahninfrastruktur an eine weitere Eisenbahninfrastruktur,
- der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und die damit verbunden Verpflichtungen nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz und
- das Planfeststellungsverfahren oder Planungsgenehmigungsverfahren
sowie die zivilrechtliche Gestaltung
- der Infrastrukturnutzung,
- des Infrastrukturanschlusses und
des Bahntransportes durch Frachtverträge, Wagenanmietung und das Wagenmanagement unter Einbeziehung des AVV.