Eisenbahnrecht


Der Betrieb von Eisenbahninfrastruktur und der darauf stattfindende Eisenbahnbetrieb unterliegt einer Vielzahl öffentlicher und privatrechtlicher Regelungen.





Hierzu gehören die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum

  1. Bau und Betrieb von Werkseisenbahnen nach jeweiligem Landesrecht,
  2. Bau und Betrieb von öffentlichen Eisenbahnstrecken und öffentlichen Serviceeinrichtungen,
  3. die Gewährung eines Infrastrukturanschlusses einer Eisenbahninfrastruktur an eine weitere Eisenbahninfrastruktur,
  4. der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und die damit verbunden Verpflichtungen nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz und
  5. das Planfeststellungsverfahren oder Planungsgenehmigungsverfahren


sowie die zivilrechtliche Gestaltung

  • der Infrastrukturnutzung,
  • des Infrastrukturanschlusses und

des Bahntransportes durch Frachtverträge, Wagenanmietung und das Wagenmanagement unter Einbeziehung des AVV.